ᐅ Dr. h.c.: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de (2024)

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Voraussetzungen für die Verleihung des Dr. h.c.
  • 2. Rechtliche Stellung des Ehrendoktortitels
  • 2.1 Anerkennung von ausländischen Ehrendoktortiteln
  • 3. Beispiele für die Verleihung des Dr. h.c.
  • FAQ zum Doktor honoris causa (Dr. h.c.)
  • Was bedeutet "Dr. h.c."?
  • Ist der Dr. h.c. ein gleichwertiger akademischer Grad wie der reguläre Doktortitel?
  • Wie wird der Dr. h.c. verliehen?
  • Welche Voraussetzungen sind für die Verleihung eines Dr. h.c. erforderlich?
  • Worin unterscheidet sich der Dr. h.c. von einem Ehrenbürgerrecht oder einer anderen Ehrung?
  • Darf ich den Dr. h.c. im Namen führen?
  • Wie ist das Führen des Dr. h.c. im deutschsprachigen Ausland geregelt?
  • Kann ein Dr. h.c. aberkannt werden?
"Dr. h.c." steht für "Doctor honoris causa" und ist ein akademischer Ehrentitel, der von Universitäten und Hochschulen an Personen verliehen wird, die einen besonderen Beitrag zu Wissenschaft, Kunst, Kultur oder Gesellschaft geleistet haben. Es handelt sich um einen Ehrendoktortitel, der keine reguläre Promotion voraussetzt und somit von der formalen Ausbildung unabhängig ist.

1. Voraussetzungen für die Verleihung des Dr. h.c.

Die Verleihung eines Ehrendoktortitels ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. In der Regel müssen die folgenden Kriterien erfüllt sein:

  1. Besondere Verdienste auf wissenschaftlichem, künstlerischem, kulturellem oder gesellschaftlichem Gebiet, die über das übliche Maß hinausgehen und eine besondere Wertschätzung verdienen.
  2. Ein enger Bezug zur verleihenden Institution, beispielsweise durch gemeinsame Forschungsprojekte oder eine langjährige Zusammenarbeit.
  3. Ein angemessenes akademisches Niveau der zu Ehrenden, das sich in Publikationen, Vorträgen oder anderen wissenschaftlichen Leistungen niederschlägt.

Die Entscheidung über die Verleihung eines Ehrendoktortitels liegt im akademischen Ermessen der jeweiligen Hochschule oder Universität, die den Titel vergibt. Sie folgt in der Regel einem förmlichen Verfahren, das vom Senat, der Fakultät oder einer besonderen Kommission begleitet wird.

2. Rechtliche Stellung des Ehrendoktortitels

In Deutschland ist die Führung von akademischen Titeln durch das jeweilige Hochschulgesetz des Bundeslandes geregelt. Die Ehrendoktorwürde wird hierbei als nichtakademischer Grad betrachtet und separat von den regulären Promotionen behandelt.

Der Ehrendoktortitel kann somit grundsätzlich als akademischer Titel geführt werden, darf jedoch nicht mit dem Zusatz "iur." (= jurum), "med." (= medicinae), "rer.nat." (= rerum naturalium) oder "phil." (= philosophiae) verwechselt werden, da diese Zusätze auf eine reguläre Promotion hindeuten. Stattdessen ist der Zusatz "h.c." (= honoris causa) zu verwenden, um die besondere Herkunft des Titels zu kennzeichnen.

Die eigenmächtige Führung eines Ehrendoktortitels oder die Verwendung der Bezeichnung "Dr." ohne entsprechende Berechtigung kann nach § 132a StGB als Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen strafbar sein.

2.1 Anerkennung von ausländischen Ehrendoktortiteln

Bei ausländischen Ehrendoktortiteln ist die Anerkennung in Deutschland von verschiedenen Faktoren abhängig. Grundsätzlich gilt, dass der Titel in Deutschland geführt werden darf, wenn er von einer anerkannten Hochschule im jeweiligen Herkunftsland verliehen wurde und diesem Land eine ähnliche rechtliche Stellung zukommt.

Demnach ist die Führung eines ausländischen Ehrendoktortitels in Deutschland möglich, sofern die Verleihung auf einer wissenschaftlichen Leistung, einer kulturellen oder gesellschaftlichen Verdiensten basiert und der Titel nach deutschem Recht als "Dr. h.c." geführt werden darf.

3. Beispiele für die Verleihung des Dr. h.c.

Zahlreiche bekannte Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kunst, Kultur und Gesellschaft haben im Laufe der Jahre den Ehrentitel Dr. h.c. verliehen bekommen. Ein Beispiel hierfür ist die Friedensnobelpreisträgerin Malala Yousafzai, die für ihr Engagement für das Recht auf Bildung, insbesondere für Mädchen, von der Universität Edinburgh im Jahr 2013 den Ehrendoktortitel erhielt.

Ebenso erhielt der weltbekannte Physiker Albert Einstein im Jahr 1920 den Ehrentitel "Dr. h.c." von der Universität Genf für seine herausragenden Forschungsbeiträge zur Physik und sein Engagement für die internationale Zusammenarbeit in der Wissenschaft.

FAQ zum Doktor honoris causa (Dr. h.c.)

Was bedeutet "Dr. h.c."?

Der Doktor honoris causa (kurz: Dr. h.c.) ist ein ehrenhalber verliehener akademischer Grad. Er wird von einer Hochschule oder Universität an eine Persönlichkeit verliehen, die sich in Wissenschaft, Kunst, Politik oder anderen gesellschaftlichen Bereichen besonders verdient gemacht hat. Hierbei handelt es sich um einen akademischen Ehrentitel, der nicht durch ein reguläres Studium und eine Promotion erworben wird. Das Kürzel "h.c." steht für das lateinische "honoris causa", das "der Ehre wegen" bedeutet.

Ist der Dr. h.c. ein gleichwertiger akademischer Grad wie der reguläre Doktortitel?

Obwohl der Dr. h.c. als akademischer Grad anerkannt ist, hat er im Vergleich zum regulären Doktortitel einige Unterschiede. Der Dr. h.c. wird ehrenhalber verliehen und setzt kein reguläres Studium oder eine wissenschaftliche Arbeit voraus. Daher hat der Dr. h.c. in der Regel nicht denselben wissenschaftlichen Stellenwert wie ein regulärer Doktortitel, der durch Forschung und eine erfolgreiche Promotion erworben wird. Im wissenschaftlichen Betrieb und in der öffentlichen Wahrnehmung wird der reguläre Doktortitel meist höher bewertet.

Wie wird der Dr. h.c. verliehen?

Die Verleihung des Dr. h.c. erfolgt in Deutschland durch Hochschulen oder Universitäten. Die Entscheidung über die Verleihung und das Verfahren sind in den Hochschulgesetzen der Länder und den Promotionsordnungen der jeweiligen Hochschulen geregelt. In der Regel wird die Verleihung des Dr. h.c. von einem Gremium aus Professoren und anderen Hochschulmitgliedern getroffen. In manchen Fällen können auch externe Experten oder Vertreter des öffentlichen Lebens an der Entscheidung beteiligt sein. Die Verleihung erfolgt in der Regel im Rahmen einer feierlichen Zeremonie, bei der der Titelträger eine Urkunde erhält.

Welche Voraussetzungen sind für die Verleihung eines Dr. h.c. erforderlich?

Für die Verleihung eines Dr. h.c. gibt es keine gesetzlich festgelegten Voraussetzungen. Die Hochschulen entscheiden individuell, an wen sie diesen Ehrentitel verleihen. In der Regel sind herausragende Verdienste in Wissenschaft, Kunst, Politik oder anderen gesellschaftlichen Bereichen eine Voraussetzung für die Verleihung. Eine besondere Qualifikation oder eine bestimmte berufliche Stellung kann ebenfalls eine Rolle spielen. In vielen Fällen werden auch Ehrendoktorwürden als Ausdruck der Wertschätzung für das Engagement in Wissenschafts- oder Bildungspolitik oder für die Unterstützung der Hochschule vergeben.

Worin unterscheidet sich der Dr. h.c. von einem Ehrenbürgerrecht oder einer anderen Ehrung?

Der Dr. h.c. ist im Vergleich zu anderen Ehrungen ein spezifisch akademischer Ehrentitel. Während zum Beispiel das Ehrenbürgerrecht oder eine Ehrenmedaille von Städten oder Gemeinden als Zeichen der Anerkennung für besondere Verdienste verliehen werden, wird der Dr. h.c. ausschließlich von Hochschulen oder Universitäten vergeben. Der Dr. h.c. bezieht sich damit stärker auf den wissenschaftlichen und akademischen Bereich, während andere Ehrungen häufig auch für Verdienste im sozialen, kulturellen oder politischen Leben vergeben werden können.

Darf ich den Dr. h.c. im Namen führen?

In Deutschland ist die Führung von akademischen Graden, einschließlich des Dr. h.c., grundsätzlich erlaubt. Die Regelungen dazu finden sich in den Hochschulgesetzen der Länder und den allgemeinen Titelführungsgesetzen, wie zum Beispiel dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die Führung des Dr. h.c. im Namen ist jedoch orts- und bereichsgebunden. Das bedeutet, dass der Dr. h.c. nur in der Form geführt werden darf, in der er verliehen wurde, und in dem zuständigen Geltungsbereich. Im Ausland kann die Führung des Dr. h.c. eingeschränkt sein oder von den Regelungen des jeweiligen Landes abhängen.

Wie ist das Führen des Dr. h.c. im deutschsprachigen Ausland geregelt?

Die Regelungen zur Führung des Dr. h.c. im deutschsprachigen Ausland können von Land zu Land unterschiedlich sein. In Österreich und der Schweiz sind die Gesetze zur Titelführung ebenfalls an die Hochschulgesetzgebung gekoppelt. Grundsätzlich ist die Führung von deutschen Ehrendoktorgraden auch in diesen Ländern möglich, es können aber faszinierenderweise zusätzliche Anforderungen bestehen oder Einschränkungen gelten. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Verwendung des Dr. h.c. im Ausland über die jeweiligen Regelungen zu informieren.

Kann ein Dr. h.c. aberkannt werden?

Die Aberkennung eines Dr. h.c. ist in Deutschland grundsätzlich möglich, wenn sich herausstellt, dass die Voraussetzungen für die Verleihung nicht oder nicht mehr gegeben sind oder wenn der Titelträger sich in einer Weise verhält, die seiner Ehrung widerspricht. Die Aberkennung erfolgt durch die verleihende Hochschule und ist in den Promotionsordnungen oder Hochschulgesetzen der Länder geregelt. Häufig ist auch ein Verfahren vorgesehen, bei dem der Titelträger angehört wird und sich zu den Vorwürfen äußern kann. Eine Aberkennung des Dr. h.c. erfolgt jedoch in der Regel nur, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen.


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